Mitgliedsbeitrag jährlich
Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) | € 200,00 |
Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | € 100,00 |
Mitgliedsbeitrag bei Einstieg im laufenden Jahr
(bei Kindern und Jugendlichen der halbe Betrag)
Jänner – Dezember | € 200,00 |
April – Dezember | € 150,00 |
Juli – Dezember | € 100,00 |
Oktober – Dezember | € 50,00 |
Die anteilige Berechnung des Mitgliedsbeitrages beginnt mit dem Ende der Probemitgliedschaft
Beispielberechnung:
Schnuppern und Stellung des Mitgliedsantrages im Jänner
Jänner + 3 Monate Probemitgliedschaft = März
Fälliger Mitgliedsbeitrag für das restliche Jahr: April – Dezember = € 150,00
Was ist im Mitgliedsbeitrag enthalten?
- Aufnahme ins offizielle Mitgliederverzeichnis
- Mitgliedschaft beim WBSV und ÖBSV
- Recht des Tragen der Vereinskleidung
- Die Nutzung des Schießplatzes
- Für alle in Ausbildung befindlichen Mitglieder
- Dienstag 17.00 – 21.00 Uhr
- Mittwoch 17.00 – 21.00 Uhr
- Donnerstag 17.00 – 21.00 Uhr
- Samstag 15.00 – 21.00 Uhr
- Sonntag 09.00 -13.00 Uhr
- Die Nutzung der Scheiben und Dämpfer am Schießareal
- Die Nutzung von vereinseigenen Pfeilschneidegerät, Befiederungsgerät, Lötlampe und Sehnengalgen
- Die Nutzung der Toilettenanlagen und Dusche
- Die Küchennutzung
- Für ausgebildete Schütz:innen, das selbstständige Entnehmen und Wechseln der Auflagen
- Für ordentliche Mitglieder Stimmrecht bei der Generalversammlung
Was ist NICHT im Mitgliedsbeitrag enthalten
- Mietkästchen für Bogenkoffer (jährlich € 25,00)
- Vereinskleidung. Diese muss selbst gekauft werden
- Wenn externe Trainer:innen vom Verein organisiert werden, fallen für die Teilnehmer:innen Kosten an, um am Kurs teilzunehmen
- Um mit einem privaten Trainer:innen zu trainieren, muss man diesen im Verein eigenständig ansprechen oder sich einen Trainer:in organisieren
- Klebeutensilien werden NICHT vom Verein zur Verfügung gestellt
- Der Verein hat keine bezahlten „Angestellte“, daher wird erwartet, dass alle Mitglieder zusammen anpacken, um den Verein in Stand zu halten
- Das Wechseln der Auflagen geschieht nicht automatisch, dies muss von den Mitgliedern selbst erledigt werden
- Uneingeschränkter Zugang zu ALLEN Ressourcen am Schießplatz (z.B. Bogenpresse, Rasenmäher, EDV Equipment)
Was wird von ALLEN Mitgliedern vorausgesetzt?
- Bei der Aufrechterhaltung des Vereines (z.B. Scheibenreparatur, Rasenmähen, Reinigungsarbeiten, Instandhaltungsarbeiten, Mithilfe bei Wettkampfveranstaltung, etc.) aktiv mitzuwirken.
- Die Sicherheitsbestimmungen und Platz- und Hallenordnung zu befolgen
- Der respektvoller und kollegiale Umgang mit den Vereinsmitgliedern und Gästen
- Das Saubere und geordnete Hinterlassen der Vereinsräumlichkeiten
Was passiert mit dem Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag wird verwendet für:
- Mitgliedsbeiträge bei Dach- und Fachverbänden (Sportunion, WBSV, ÖBSV)
- Platzmiete
- Hallenmiete
- Platzerhaltung (Strom, Wasser, Rasenpflege, Kauf von Geräten zur Platzerhaltung)
- Kauf und Erhaltung der Geräte und Materialien die allen Mitgliedern zur Verfügung stehen
- Kauf von Auflagen
- Kauf und Erhaltung von Dämpfern
- Kauf und Erhaltung von Ausbildungsmaterialien
- Vereinsinterne Veranstaltungen (Platzeröffnung, gemeinsames Grillen im Sommer, Krampusschießen, Vereinscup, …)