Der Mitgliedsbeitrag

Mitgliedsbeitrag jährlich

Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) € 200,00
Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) € 100,00


Mitgliedsbeitrag bei Einstieg im laufenden Jahr
(bei Kindern und Jugendlichen der halbe Betrag)
 
Jänner – Dezember € 200,00
April – Dezember € 150,00
Juli – Dezember € 100,00
Oktober – Dezember € 50,00

Die anteilige Berechnung des Mitgliedsbeitrages beginnt mit dem Ende der Probemitgliedschaft

Beispielberechnung:

Schnuppern und Stellung des Mitgliedsantrages im Jänner

Jänner + 3 Monate Probemitgliedschaft = März

Fälliger Mitgliedsbeitrag für das restliche Jahr: April – Dezember = € 150,00


Was ist im Mitgliedsbeitrag enthalten?

  • Aufnahme ins offizielle Mitgliederverzeichnis
  • Mitgliedschaft beim WBSV und ÖBSV
  • Recht des Tragen der Vereinskleidung
  • Die Nutzung des Schießplatzes
  • Für alle in Ausbildung befindlichen Mitglieder
    • Dienstag 17.00 – 21.00 Uhr
    • Mittwoch 17.00 – 21.00 Uhr
    • Donnerstag 17.00 – 21.00 Uhr
    • Samstag 15.00 – 21.00 Uhr
    • Sonntag 09.00 -13.00 Uhr
  • Die Nutzung der Scheiben und Dämpfer am Schießareal
  • Die Nutzung von vereinseigenen Pfeilschneidegerät, Befiederungsgerät, Lötlampe und Sehnengalgen
  • Die Nutzung der Toilettenanlagen und Dusche
  • Die Küchennutzung
  • Für ausgebildete Schütz:innen, das selbstständige Entnehmen und Wechseln der Auflagen
  • Für ordentliche Mitglieder Stimmrecht bei der Generalversammlung

Was ist NICHT im Mitgliedsbeitrag enthalten

  • Mietkästchen für Bogenkoffer (jährlich € 25,00)
  • Vereinskleidung. Diese muss selbst gekauft werden
  • Wenn externe Trainer:innen vom Verein organisiert werden, fallen für die Teilnehmer:innen Kosten an, um am Kurs teilzunehmen
  • Um mit einem privaten Trainer:innen zu trainieren, muss man diesen im Verein eigenständig ansprechen oder sich einen Trainer:in organisieren
  • Klebeutensilien werden NICHT vom Verein zur Verfügung gestellt
  • Der Verein hat keine bezahlten „Angestellte“, daher wird erwartet, dass alle Mitglieder zusammen anpacken, um den Verein in Stand zu halten
  • Das Wechseln der Auflagen geschieht nicht automatisch, dies muss von den Mitgliedern selbst erledigt werden
  • Uneingeschränkter Zugang zu ALLEN Ressourcen am Schießplatz (z.B. Bogenpresse, Rasenmäher, EDV Equipment)

Was wird von ALLEN Mitgliedern vorausgesetzt?

  • Bei der Aufrechterhaltung des Vereines (z.B. Scheibenreparatur, Rasenmähen, Reinigungsarbeiten, Instandhaltungsarbeiten, Mithilfe bei Wettkampfveranstaltung, etc.) aktiv mitzuwirken.
  • Die Sicherheitsbestimmungen und Platz- und Hallenordnung zu befolgen
  • Der respektvoller und kollegiale Umgang mit den Vereinsmitgliedern und Gästen
  • Das Saubere und geordnete Hinterlassen der Vereinsräumlichkeiten

Was passiert mit dem Mitgliedsbeitrag?

Der Mitgliedsbeitrag wird verwendet für:

  • Mitgliedsbeiträge bei Dach- und Fachverbänden (Sportunion, WBSV, ÖBSV)
  • Platzmiete
  • Hallenmiete
  • Platzerhaltung (Strom, Wasser, Rasenpflege, Kauf von Geräten zur Platzerhaltung)
  • Kauf und Erhaltung der Geräte und Materialien die allen Mitgliedern zur Verfügung stehen
  • Kauf von Auflagen
  • Kauf und Erhaltung von Dämpfern
  • Kauf und Erhaltung von Ausbildungsmaterialien
  • Vereinsinterne Veranstaltungen (Platzeröffnung, gemeinsames Grillen im Sommer, Krampusschießen, Vereinscup, …)
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